Rechtsprechung
   BVerwG, 04.12.1968 - VI C 64.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,691
BVerwG, 04.12.1968 - VI C 64.64 (https://dejure.org/1968,691)
BVerwG, Entscheidung vom 04.12.1968 - VI C 64.64 (https://dejure.org/1968,691)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Dezember 1968 - VI C 64.64 (https://dejure.org/1968,691)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,691) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berufung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Gerichtsassessor - Ersatz des Unterschiedsbetrages zwischen den Bezügen der innegehabten und der erstrebten Rechtsstellung - Anspruchs auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung - Anspruch eines Beamten auf Ernennung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • JR 1969, 317
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1968 - VI C 64.64
    Die Ausführungen im Berufungsurteil, daß der Kläger sich, auf eine Zusicherung schon deshalb nicht stützen könne, weil eine solche nicht schriftlich erteilt gewesen sei, stehen zwar mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 26, 31 [35 f.]) nicht im.
  • BGH, 03.12.1953 - III ZR 66/52

    Rechtsnatur eines Hilfsantrages

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1968 - VI C 64.64
    Ob dieser Mangel vorliegt, ist vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfen (BGHZ 11, 192 [194]), denn er betrifft die wesentlichen Grundlagen des Verfahrens.
  • BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1968 - VI C 64.64
    Zu der ordnungsmäßigen Rüge unzureichender Aufklärung des Sachverhalts gehört die Darlegung, welche Beweise zu erheben das Tatsachengericht unterlassen hat, inwiefern sich dem Gericht die Erhebung dieser Beweise aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen und daß das Tatsachenbericht bei einer Erhebung der Beweise zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre oder doch hätte gelangen können (vgl. u.a. BVerwGE 5, 12 [13] und Urteil vom 27. Juni 1966 - BVerwG VI C 114.63 - ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 17.12.1959 - VI C 70.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1968 - VI C 64.64
    Was den Beklagten dazu berechtigte, in der Zeit nach 1957 bis zur Entlassung des Klägers auf dessen Antrag im Februar 1959 gewichtige Zweifel an der persönlichen Eignung des Klägers für dessen Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu hegen, die möglicherweise sogar zu einem Widerruf des Beamtenverhältnisses berechtigt hätten (vgl. BVerwGE 10, 75 [79] und BVerwGE 10, 213 [215]), jedenfalls aber die abwartende Haltung des Beklagten hinsichtlich einer planmäßigen Anstellung rechtfertigten, war gerade die Wiederholung solcher die Eignung des Klägers in Frage stellender Erkrankungen (vgl. Urteil vom 18. Februar 1964 - BVerwG II C 58.62 - [Buchholz BVerwG 237.7, § 46 LBG NW Nr. 1]).
  • BVerwG, 23.06.1961 - VII C 181.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1968 - VI C 64.64
    Zwar kann, wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 16. März 1961 - BVerwG II C 107.58 - (Buchholz BVerwG 310, § 108 VwGO Nr. 3 = BayVBl. 1961 S. 347) dargelegt hat, unter besonderen Umständen das rechtliche Gehör nicht in ausreichendem Maße gewährt sein, wenn einem Vertagungsantrag des Prozeßbevollmächtigten nicht entsprochen wird.
  • BVerwG, 10.03.1960 - II C 51.56

    Verweigerung des Gehorsams - Verletzung dienstlicher Pflichten

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1968 - VI C 64.64
    Was den Beklagten dazu berechtigte, in der Zeit nach 1957 bis zur Entlassung des Klägers auf dessen Antrag im Februar 1959 gewichtige Zweifel an der persönlichen Eignung des Klägers für dessen Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu hegen, die möglicherweise sogar zu einem Widerruf des Beamtenverhältnisses berechtigt hätten (vgl. BVerwGE 10, 75 [79] und BVerwGE 10, 213 [215]), jedenfalls aber die abwartende Haltung des Beklagten hinsichtlich einer planmäßigen Anstellung rechtfertigten, war gerade die Wiederholung solcher die Eignung des Klägers in Frage stellender Erkrankungen (vgl. Urteil vom 18. Februar 1964 - BVerwG II C 58.62 - [Buchholz BVerwG 237.7, § 46 LBG NW Nr. 1]).
  • BVerwG, 14.05.1963 - VII C 40.63
    Auszug aus BVerwG, 04.12.1968 - VI C 64.64
    Mag die Pflicht, auf sachdienliche Anträge hinzuwirken, unter Umständen auch die Pflicht umfassen, zu einer sachdienlichen Klageänderung anzuregen (vgl. BVerwGE 16, 94 [98 ff.]; Eyermann-Fröhler, VwGO, 3. Aufl., § 86 RdNr. 27; Schunck-De Clerck, VwGO, 2. Aufl., § 86 Erl. 3 b), so war es doch hier nicht Sache des Gerichts, dem rechtskundigen Kläger eine Änderung des Klageantrages und des Klagegrundes in der Weise nahezulegen, daß er den bisher von ihm lediglich vermuteten und nebenbei erwähnten Sachverhalt, ein Beamter des Beklagten habe ihn durch einen - nicht ernstgemeinten - Hinweis zum Verbleiben im Staatsdienst veranlaßt, zur Grundlage eines von dem geltend gemachten verschiedenen - weiteren oder an seiner Stelle zu erhebenden - Schadensersatzanspruchs machen möge.
  • BVerwG, 27.06.1966 - VI C 114.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1968 - VI C 64.64
    Zu der ordnungsmäßigen Rüge unzureichender Aufklärung des Sachverhalts gehört die Darlegung, welche Beweise zu erheben das Tatsachengericht unterlassen hat, inwiefern sich dem Gericht die Erhebung dieser Beweise aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen und daß das Tatsachenbericht bei einer Erhebung der Beweise zu einem anderen Ergebnis gelangt wäre oder doch hätte gelangen können (vgl. u.a. BVerwGE 5, 12 [13] und Urteil vom 27. Juni 1966 - BVerwG VI C 114.63 - ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 18.02.1964 - II C 58.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.12.1968 - VI C 64.64
    Was den Beklagten dazu berechtigte, in der Zeit nach 1957 bis zur Entlassung des Klägers auf dessen Antrag im Februar 1959 gewichtige Zweifel an der persönlichen Eignung des Klägers für dessen Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu hegen, die möglicherweise sogar zu einem Widerruf des Beamtenverhältnisses berechtigt hätten (vgl. BVerwGE 10, 75 [79] und BVerwGE 10, 213 [215]), jedenfalls aber die abwartende Haltung des Beklagten hinsichtlich einer planmäßigen Anstellung rechtfertigten, war gerade die Wiederholung solcher die Eignung des Klägers in Frage stellender Erkrankungen (vgl. Urteil vom 18. Februar 1964 - BVerwG II C 58.62 - [Buchholz BVerwG 237.7, § 46 LBG NW Nr. 1]).
  • BVerwG, 16.03.1961 - II C 107.58
    Auszug aus BVerwG, 04.12.1968 - VI C 64.64
    Zwar kann, wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 16. März 1961 - BVerwG II C 107.58 - (Buchholz BVerwG 310, § 108 VwGO Nr. 3 = BayVBl. 1961 S. 347) dargelegt hat, unter besonderen Umständen das rechtliche Gehör nicht in ausreichendem Maße gewährt sein, wenn einem Vertagungsantrag des Prozeßbevollmächtigten nicht entsprochen wird.
  • RG, 17.06.1918 - VI 109/18

    Beschränkung der Verhandlung und der Entscheidung auf den Grund des Anspruchs;

  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 42.89

    Vertagung - Ermessensausübung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt es einen Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) dar, wenn ein Berufungsgericht einen Antrag auf Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung trotz Vorliegens "erheblicher Gründe" abgelehnt und nach mündlicher Verhandlung in Abwesenheit des betroffenen Beteiligten ein Urteil gefällt hat, sofern dieser Beteiligte durch die Verhinderung, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, in der sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte beeinträchtigt worden ist (BVerwG, Urteile vom 16. März 1961 - BVerwG 2 C 107.58 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 3; vom 4. Dezember 1968 - BVerwG 6 C 64.64 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 25; vom 13. Mai 1971 - BVerwG 2 C 67.69 - MDR 1971, 951; vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 50.77 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 8).
  • BVerwG, 23.04.1969 - III B 84.68

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung einer nach

    Es kann zwar einen Verfahrensfehler bedeuten, wenn das Gericht zur Sache verhandelt, obgleich eine Partei oder ihr Anwalt an der Wahrnehmung des Termins schuldlos verhindert, ist (vgl. z.B. Urteil vom 16. März 1961 - BVerwG II C 107.58 - [Buchholz BVerwG 310, § 108 VwGO Nr. 3]; Urteil vom 15. Juni 1967 - BVerwG VIII C 82.66 - Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG III C 86.67 - [ZLA 1968, 236]; Urteil vom 4. Dezember 1968 - BVerwG VI C 64.64 - Beschluß vom 17. September 1968 - BVerwG II B 34.67 -).

    Alsdann ist zu prüfen, ob die betroffene Partei oder der Rechtsanwalt an der Verhinderung schuldlos war und ob darüber hinaus nach der Prozeßlage die Möglichkeit in Betracht kam, daß der Partei durch die Abwesenheit im Termin Nachteile entstehen konnten (vgl. Urteil vom 27. September 1961 - BVerwG I C 57.59 - [Buchholz a.a.O., § 108 VwGO Nr. 10]; Urteil vom 4. Dezember 1968 - BVerwG VI C 64.64 -).

  • BSG, 15.06.1992 - 7 BAr 90/91

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Unzureichende Begründung der

    Richtig ist, daß die Vorschrift des § 227 Zivilprozeßordnung (ZPO), die in Verfahren vor den Sozialgerichten entsprechend anzuwenden ist (§ 202 SGG), einem Beteiligten (§ 69 SGG) im Hinblick auf Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG unter Umständen ein Recht auf Terminsänderung einräumt (BVerwG DVBl 1963, 672; JR 1969, 317; BVerwGE 43, 288, 290; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 50. Aufl 1992, § 227 Anm 3 B).

    Entscheidend ist, ob der Beschwerdeführer in der sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte beeinträchtigt wird (BVerwG JR 1969, 317; BVerwGE 44, 307, 309) [BVerwG 25.01.1974 - VI C 7/73].

  • BVerwG, 13.05.1971 - II C 27.69

    Versagung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in solchen Fällen einen Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs jedenfalls dann anerkannt, wenn ein Prozeßbeteiligter durch die Verhinderung, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, in der sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte im Verfahren beeinträchtigt wurde (Urteile vom 16. März 1961 - BVerwG IT C 107.58 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 3] und vom 4. Dezember 1968 - BVerwG VI C 64.64 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 25]).
  • BVerwG, 25.02.1971 - III C 84.70

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Schäden an Grundvermögen

    Der VI. Senat hat in seinem Urteil vom 4. Dezember 1968 - BVerwG VI C 64.64 - und der erkennende Senat in seinen Beschlüssen vom 23. April 1969 - BVerwG III B 84.68 -, vom 21. April 1969 - BVerwG III B 122.68 - und vom 21. Februar 1970 - BVerwG III CB 23.69 - ausgeführt, daß es darauf ankomme, ob der Kläger dadurch, daß seinem Antrag auf Terminverlegung nicht stattgegeben wurde, einen Nachteil erlitten hat.
  • BVerwG, 21.04.1969 - III B 122.68

    Antrag auf Feststellung eines Vertreibungsschadens für den Verlust einer

    Es ist nicht ersichtlich, daß der Kläger durch die Nichtvertagung in der sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte im Verfahren beeinträchtigt war (vgl. Urteil vom 4. Dezember 1968 - BVerwG VI C 64.64 -).
  • BVerwG, 11.02.1976 - 1 CB 36.75

    Versagung der Ausübung des Schlosserhandwerks - Anforderungen an die

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und Bundesverwaltungsgerichts gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG grundsätzlich nur das rechtliche Gehör als solches, nicht das rechtliche Gehör gerade durch Vermittlung eines Rechtsanwalts (BVerfGE 38, 105 [118 mit weiteren Nachweisen]; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 4. Dezember 1968 - BVerwG VI C 64.64 - [JR 1969, 317]).
  • BVerwG, 08.03.1972 - III B 75.71

    Vorliegen eines pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltungsbehörden hinsichtlich der

    Er ist durch die Ablehnung seines Verlegungsantrages und durch die Verhandlung und Entscheidung in seiner Abwesenheit (§ 102 Abs. 2 VwGO) in der sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte im Verfahren nicht beeinträchtigt worden (Urteil vom 4. Dezember 1968 - BVerwG VI C 64.64 - [Buchholz 232 § 79 Nr. 25]; Beschlüsse vom 23. April 1969 - BVerwG III B 84.68 -, vom 21. April 1969 - BVerwG III B 122.68 - und vom 21. Februar 1970 - BVerwG III CB 23.69 - Urteil vom 25. Februar 1971 - BVerwG III C 84.70 - [ZLA 1971, 87]).
  • BVerwG, 10.10.1969 - IV C 57.67

    Versagung des rechtlichen Gehörs bei Ausschluss eines Prozeßbevollmächtigten

    Allerdings braucht in der Ablehnung eines Terminverlegungsantrages, z.B. wegen Verhinderung des Prozeßbevollmächtigten, noch keine Versagung des rechtlichen Gehörs zu liegen; vielmehr kommt es jeweils auf die besonderen Umstände des Falles an, ob das rechtliche Gehör als verletzt anzusehen ist (vgl. Urteile vom 16. März 1961 - BVerwG II C 107.68 - [Buchholz BVerwG 310, § 108 VwGO Nr. 3] und vom 4. Dezember 1968 - BVerwG VI C 64.64 - [JR 1969, 317]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht